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Lotto |
In Deutschland gilt seit dem 01.01.2009 der Glücksspielstaatsvertrag und somit ist Lotto im Internet nicht mehr möglich. Außerdem ist Werbung für Glücksspiele, damit auch für Lotto untersagt. Die Regierung begründet diesen Vertrag, dass es eine Spielsucht durch das Lotto- spielt existiert. Und diese Sucht möchte man Rechnung tragen und deshalb das Verbot für Lotto, Glücksspiele im Internet. Somit haben Webseiten nur allgemeine Informationen, die Gewinnzahlen und die Gewinnquoten für die Besucher parat. Neben dem Lotto 6 aus 49 gibt es das Spiel 77 und die Super 6. Dazu werden weitere Kosten fällig. Die Ziehungen erfolgen am Mittwoch und am Sonnabend. |